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Workshop des Monats

Um Ihre Anlage korrekt und vorbildlich mit Signaltafeln ausstatten zu können, haben wir Ihnen hier eine kleine Checkliste zusammengestellt:

  1. Rangierhalttafel: begrenzt den Bewegungsradius von Rangierfahrten auf die freie Strecke hinaus, über diese Tafel darf eine Rangiereinheit die Strecke nicht befahren. Diese Tafel ist obligatorisch, wenn im Bahnhof rangiert werden könnte. Die Tafel steht links vom Gleis, bei zweigleisigen Strecken auch rechts, 2500 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt.
  2. Trapeztafel: Werden (meist) als Ersatz für Einfahrhauptsignale auf Nebenstrecken ohne Signalisierung verwendet, 50 m vor der ersten Bahnhofsweiche, 2950 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt. Obligatorisch, wenn Bahnhöfe nicht mit Einfahrsignalen ausgestattet sind, ansonsten nicht verwendet.
  3. Halttafel: Zeigt die Stelle, an der planmäßig haltende Züge halten müssen, wird vor allem bei kurzen Bahnsteigen aufgestellt, insofern obligatorisch für praktisch jeden Modellbahnhof. Aufstellung rechts vom Gleis, 2515 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt.
  4. Vorsignalbaken: Zur Ankündigung von Vorsignalen werden insgesamt drei Baken vor einem Vorsignal aufgestellt, die erste (/) mit 100 m Abstand, die beiden weiteren mit jeweils zusätzlichen 75 m Abstand von der vorigen Tafel, 2710 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt. Schöner Effekt: Stellen Sie eine oder zwei Vorsignalbaken auf, auch wenn das zugehörige Vorsignal z.B. hinter einem Tunnel und damit nicht mehr sichtbar ist.
  5. Vorsignaltafeln: Unmittelbar vor dem Vorsignal bzw. bei Lichtsignalen am Mast sind Vorsignaltafeln vorgeschrieben, es sei denn, das Vorsignal ist ein Lichtvorsignal und befindet sich am Mast mit einem Lichthaupt(sperr)signal. Unsere Lichtsignalbausätze werden immer mit Vorsignaltafel ausgeliefert.
  6. Geschwindigkeitstafel Lf1: Vorübergehende Langsamfahrstelle, z.B. Baustelle. Aufstellung in Bremswegabstand vor dem langsam zu befahrenden Abschnitt, 2860 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt, erher selten auf Modellbahnen.
  7. Geschwindigkeitstafel Lf4: Dauerhafte Langsamfahrstelle, z.B. enge Kurven, Ortsdurchfahrten, baugfällige Brücken, ungesicherte Bahnübergänge. Aufstellung in Bremswegabstand vor dem langsam zu befahrenden Abschnitt, 2860 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt, obligatorisch.
  8. Geschwindigkeitsanzeiger Zs3: Aufstellung nur in Verbindung mit Hauptsignalen, Zif "3" an allen Einfahrsignalen von Kopfbahnhöfen sowie Zif "5" oder "6" für Bahnhofsgleise, die mit höchstens 60 km/h verlassen werden dürfen (über den Weichenabzweig), während andere Gleise schneller befahren werden können (z.B. Überholungsgleis über den geraden Weichenstrang), 2860 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt oder am Signalmast.
  9. Rautentafel: An Bahnübergängen, die nur mit Blinklicht gesichert werden, signalisiert die Rautentafel den Einschaltpunkt der Lichtanlage, obligatorisch, 3000 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt. Kein Blinklicht, keine Tafel.
  10. Pfeiftafel: Unmittelbar vor Gefahrenpunkten und Wegübergängen ab 1972, davor ebendort nicht, jedoch an sonstigen Gefahrenpunkten, 2660 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt, obligatorisch.
  11. Läutetafel: 100-350 m vor Wegübergängen, 2660 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt, obligatorisch.
  12. Läute- und Pfeiftafel: 100-350 m vor Wegübergängen, 2600 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt, obligatorisch.
  13. Durchläutetafel:100-350 m vor dem ersten Wegübergang, 2560 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt, obligatorisch.
  14. Durchläuteendtafel: nach der letzten Wegüberquerung, 2560 mm (DRG) bzw. 3100 mm (DB) von der Gleismitte entfernt, obligatorisch bei Durchläutetafel-Stellung.
  15. Wärterhaltscheibe: auf freier Strecke mindestens 50m, ansonsten unmittelbar am Beginn eines zu sperrenden Gleisabschnitts, z.B. Werkszufahrt, Prellbock eines Einfahrstumpfgleises im Kopfbahnhof, Baustellen, nicht beweglich abgestellten Fahrzeugen, obligatorisch. Montage am Gleisabschluß oder mittels Haltestange, die in den Boden gerammt wird.
  16. Sh0 Scheibe: An allen Gleisabschlüssen (mit oder ohne Prellbock), obligatorisch. Montage am Gleisabschluß oder mittels Haltestange, die in den Boden gerammt wird.
  17. Andreaskreuze: an allen Bahnübergängen = alle Straßen- und Wegkreuzungen außer Fußwegen und Waldwegen, soweit diese ausreichend deutlich erkennbar sind. Nicht an Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr sowie Straßen- und Wegkreuzungen, die durch einen Posten gesichert werden (gemäß EBO auch bei Privatbahnen).